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Wer darf Mitglied werden bei der BST?

Mitglied kann die Führungskraft einer konzessionierten Schweizerischen Transportunternehmung des öffentlichen Verkehrs werden, welche mit zentralen Fragen des Betriebes betraut und in der Regel Mitglied der Geschäftsleitung oder einer erweiterten Geschäftsleitung ist.

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